Versicherungs-broker Mandat
Versicherungsmandat
Dieses Mandat regelt die Beauftragung des Brokers zur Betreuung und Verwaltung des Versicherung-Portfolios des Kunden. Der Broker übernimmt alle versicherungsrelevanten Aufgaben im Auftrag des Kunden.
Versicherungsbroker Mandat
Broker, Mandatsträger/in
FINMA Reg. F01207772
Baumassurance AG
Badenerstrasse 681
Postfach
CH-8048 Zürich
Co-Broker
FINMA Reg. F01478042
Simplinsure GmbH
Fidmenstrasse 5
CH-6442 Gersau
Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt den Broker / Co-Broker mit der laufenden Betreuung des gesamten Versicherungsportfolios, einschliesslich der Pensionskassenpläne und Vorsorgelösungen.
Administration: Ohne anderslautende Vereinbarung wird der Postverkehr an die Adresse des Brokers geführt, gültig für
Versicherungsverträge, Mutationen, Deklarationen, Schadendokumente, Prämienrechnungen usw. Der Broker leitet die
Originaldokumente an den Co-Broker weiter, welcher dafür verantwortlich ist, dass diese zum Kunden gelangen. Bei speziellen
Situationen und Bedarf können andere Absprachen zwischen den Parteien vereinbart werden.
Der Kunde* bleibt Versicherungsnehmer und Vorsorgenehmer sowie Schuldner der Prämien. Er unterzeichnet Versicherungs- und
Vorsorgeverträge selbst und nimmt Schadenzahlungen und Vorsorgeleistungen der Versicherer entgegen. In speziellen Situationen, bei
Bedarf oder Änderungen im Betrieb können andere Absprachen zwischen den Parteien vereinbart werden.
Der Broker vertritt den Kunden in allen übrigen Belangen gegenüber Versicherern und Stiftungen. Er ist ebenfalls autorisiert,
Verhandlungen direkt zu führen, in alle Akten Einsicht zu nehmen, die Betreuung bestehender Versicherungsverträge zu
übernehmen und diese nach Absprache mit dem Kunden zu kündigen und neu offerieren zu lassen.
Der Co-Broker verpflichtet sich zu folgenden Aufgaben:
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Betreuung und Überprüfung der bestehenden Verträge, sowie Bedürfnis‐ und Wirtschaftlichkeitsabklärungen.
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Bei entsprechendem Bedarf werden dem Kunden Empfehlungen unterbreitet.
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Unterstützung des Kunden nach Bedarf bei Schadenfällen.
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Kunden über Neuerungen und Entwicklungen im Versicherungs‐ und Vorsorgebereich orientieren.
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Nutzung der seitens Baumassurance AG für ihre Kunden speziell ausgehandelten Versicherungsrahmenverträge.
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Ausschreibungen und Marktvergleiche für die Kunden.
Entschädigung des Brokers / Co-Brokers:
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Durch das Mandat erhält der Broker von den Versicherern eine marktübliche Brokerentschädigung. Mit Erteilung dieses Mandats entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten innerhalb der üblichen Unterstützungspflichten. Wird der Broker nicht durch den Versicherer des Kunden entschädigt, so schuldet der Kunde dem Broker eine Vergütung, welche sich nach dem Beratungsaufwand gemäss den Bestimmungen des Vertrages „Honorar-Verrechnung“ richtet.
Die Entschädigung der Versicherer an den Broker sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. Die Höhe der in der Regel durchschnittlich ausgerichteten Entschädigungen je Versicherungsbranche ist nachfolgend aufgeführt:
Versicherungsbranchen und Courtage in % der Prämie (ohne Stemple und Abgaben)-
Unfallversicherungen gemäss UVG 3-5%
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Krankentaggeldversicherungen 7.5%
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Übrige Unfallversicherungen 15%
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Pensionskassen (Kosten- und Risikoprämie) 10%
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Sachversicherungen 15%
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Technische Versicherungen 15%
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Transportversicherungen 15%
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Haftpflicht- und übrige Vermögensversicherungen 15%
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Motorfahrzeugversicherungen 8%
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Marine / Aviatik 15%
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Einmalige Entschädigungen:
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KVG Grundversicherungen Krankenkasse CHF 70.-
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VVG Zusatzversicherungen Krankenkasse Monatsprämie x 12-16 in CHF
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Die Entschädigung für die Vermittlung von Einzellebensversicherungen, Vermögensanlagen und Hypotheken sind im Anhang „Provisionen“ geregelt.
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Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Art und Höhe der Entschädigung, die der Broker auf jedem seiner Versicherungsverträge erhält, zu erfahren. Der Kunde ist grundsätzlich einverstanden damit, dass er die Entschädigung der Versicherer und anderer Anbieter einbehalten darf.
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Zusätzliche Beratungen und weitergehende Dienstleistungen erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gegen Honorar und den Bestimmungen des Vertrages „Honorar-Beratung“.
Vertragsdauer:
Das Broker Mandat ist ein Auftrag und gesetzlich geregelt in OR Art. 394 ff. Es beginnt mit Datum der Unterzeichnung, ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von den Parteien jederzeit nach OR Art. 404 aufgelöst werden. Die Kündigung zu Unzeit bleibt vorbehalten. Der Broker informiert die Versicherer über Mandatsänderungen dementsprechend.
Datenschutz:
Das Broker vepflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäss den Anforderungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes DSG zu bearbeiten (siehe auch nachfolgend die Hinweise bei den Informationen gemäss Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz).
Der Kunden erklärt sich mit der Mandatserteilung einverstanden damit, dass der Broker wie auch seine Co-Broker Daten des Kunden an Dritte weitergeben dürfen, soweit es der Zweck des Mandates und der Datenbearbeitung notwendig machten.
Der Kunde bestätigt den Text gelesen und verstanden zu haben.
*Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die weibliche Form gemeint.
Informationen gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Ihr Ansprechpartner
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Baumassurance AG (nachfolgend «Broker» genannt) ist einem Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Geschäftssitz in Zürich unter folgender Adresse: Badenerstrasse 681, Postfach 8048 Zürich
Tel: +41 44 204 55 22 / Mail: info@baumassurance.ch
Der Broker und seine Mandatsbetreuer/innen sind im FINMA- Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01207772 als ungebundene Versicherungsvermittler eingetragen.
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Simplinsure GmbH (nachfolgend «Co-Broker” genannt) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem Recht mit Geschäftssitz in Gersau unter folgender Adresse: Fidmenstrasse 5, 6442 Gersau
Tel: +41 79 959 20 59 / Mail: mege.camenzind@gmail.com
Der Co-Broker ist im FINMA-Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01478042 als ungebundener Versicherungsvermittler eingetragen.
Vertragsbeziehungen
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Als ungebundener und unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet der Broker je nach Versicherungsbedarf des Kunden mit Kooperationspartnern in allen Versicherungszweigen zusammen.
Die Liste wird laufend auf unserer Webseite www.baumassurance.ch aktualisiert.
Mit den Versicherungsgesellschaften bestehen Zusammen- arbeitsverträge, welche jedoch keine Produktions- oder Exklusivverpflichtungen seitens des Brokers beinhalten. Der Broker / Co-Broker arbeitet im Auftrag seiner Kunden gemäss dem Broker Mandat und wird von den Versicherungsgesellschaften mit marktüblichen Courtagen entschädigt.
Sorgfaltspflicht / Haftung
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Für allfällige durch Fehler, Nachlässigkeit oder unrichtige Auskünfte entstehende Haftungsfälle haftet der Broker und der Co-Broker im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Broker sowie der Co-Broker haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckung für Vermögensschäden mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme abgeschlossen.
Aus- und Weiterbildung
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Der Broker bildet seine Mitarbeitenden laufend weiter aus, insbesondere bezüglich der Versicherungsprodukte der oben erwähnten Versicherungsunternehmen. Wenn Sie sich über die Aus- und Weiterbildung Ihres Kundenberaters informieren wollen, können Sie sich gerne über die oben erwähnte Telefonnummer oder E-Mail Adresse bei uns melden.
Datenschutz / Geheimhaltung
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Personendaten werden durch Baumassurance AG oder ihre Co-Broker nur insoweit bearbeitet, als dies die im Rahmen des Broker Mandates vereinbarten Dienstleistungen notwendig machen und benötigt werden (Datenbearbeitungszweck). Baumassurance AG sowie der Co-Broker verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form und/oder in Papierform aufbewahrt. Der Broker und seine Co-Broker behandeln Kundendaten streng vertraulich gemäss den Datenschutzrichtlinien. Bitte lesen Sie die Datenschutzrichtlinien auf unserer
Webseite: www.baumassurance.ch/datenschutz
Gemäss Datenschutzgesetz haben Sie das Recht auf Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Personendaten sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.
Die für die Auftragsabwicklung mit den Versicherungsgesellschaften notwendigen Datenübermittlungen, auch an Dritte, wie auch die Bearbeitung der Daten werden vom auftraggebenden Kunden mit der Unterzeichnung dieses Formulars akzeptiert.
Ombudsstelle
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In Konfliktsituationen haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle Versicherungsvermittler zu wenden und ein Schlichtungsverfahren auszulösen.
Der/die Unterzeichnende bestätigt, diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gelesen und verstanden zu haben.
Dieses Formular bildet integrierender Bestandteil des Broker-Mandats.